Vorratsdatenspeicherung
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Begriff aus dem deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsrecht. Der Begriff bezeichnete ursprünglich die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung, wobei der Verarbeitungszweck zum Zeitpunkt der Speicherung noch nicht klar feststeht." (Wikipedia)
Wichtig ist die Unterscheidung zu einer Anlass bezogenen Datenspeicherung - zum Beispiel, wenn gegen eine bestimmte Person der begründete Verdacht besteht, eine schwere Straftat begangen zu haben. Das war ja schon bisher möglich.
Nun aber können -- oder besser gesagt: müssen -- die Daten aller Personen gespeichert werden, also auch solcher, gegen die keinerlei Verdacht besteht oder bestehen wird.



